Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie steht es um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen?


Der betriebliche Brandschutz gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beinhalten die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben. Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Während einer eintägigen Schulung werden Sie bzw. Ihre Mitarbeiter in theoretischen und praktischen Themenbereichen ausgebildet, führen unter anderem Löschübungen durch und erhalten im Anschluss die Urkunde zum Brandschutzhelfer im Sinne der DGUV-I 205-023.

Ihre besonderen betrieblichen Gegebenheiten werden vor dem Lehrgang individuell besprochen und können so unmittelbar in den Ausbil­dungs­inhalten berücksichtigt werden.