Brandschutzkonzepte

Wir erstellen für Sie Brandschutzkonzepte für den Sonderbau (§ 51 NBauO) oder bei Abweichungen nach § 66 NBauO.


Für jeden Sonderbau müssen Sie dem Bauamt ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis vorlegen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und führen bei Bedarf Gespräche mit dem zuständigen Bauamt.

Sie planen z. B.

  • einen Kindergarten, eine Kita, eine Spielgruppe?
  • eine Einzelhandelsfläche mit Außengastronomie?
  • eine Werkhalle oder einen Industriebau?
  • ein Hotel, eine Pension, eine Bar, einen Wellnessbereich?

 Sie bauen z. B.

  • eine Tiefgarage oder ein Parkhaus?
  • ein Altenheim oder eine Pflegestätte, ein Krankenhaus?       

oder

  • Sie müssen eine gewerbliche Nutzungsänderung durchführen?

Wir helfen Ihnen mit einem gezielten Brandschutzkonzept Ihre Variante zu verwirklichen.