Brandschutzordnungen (Teil A - C)

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Die Brandschutzordnung stellt einen wesentlichen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes dar. Zur Vorbeugung und für den Brandfall gibt sie dem betrieblichen Umfeld Informationen, wie Brände wirkungsvoll verhindert bzw. an der Ausbreitung gehindert werden. Für betriebliche Brandschutzkräfte und Personen, die mit brandschutztechnischen Aufgaben betraut sind, gibt sie Rahmenbedingungen zur Aufgabenwahrnehmung vor. Zum Erstellen und Aushängen der Brandschutzordnung in allen Teilen einer baulichen Anlage kann der Betreiber gesetzlich verpflichtet sein. Dies ist insbesondere bei Sonderbauten der Fall, aber auch bei Bauten mit gewerblicher Nutzung.

Die Erstellung der Brandschutzordnung hat gemäß DIN 14096 zu erfolgen. Nach deren Novellierung im Jahr 2014 steht der Betreiber in der Pflicht, die Brandschutzordnung regelmäßig, längstens jedoch nach zwei Jahren, von einem Fachkundigen überprüfen zu lassen.