Jährliche betriebliche Brandschutzunterweisung

 


 Der Arbeitgeber ist lt. den technischen Regeln für Arbeitsschutz (ASR) verpflichtet seine Mitarbeiter

  • vor Beginn der Beschäftigung
  • bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches

 und danach in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie dabei!