Jährliche betriebliche Brandschutzunterweisung
Der Arbeitgeber ist lt. den technischen Regeln für Arbeitsschutz (ASR) verpflichtet seine Mitarbeiter
- vor Beginn der Beschäftigung
- bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches
und danach in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie dabei!